Kriminalität im sächsischen Gesundheitswesen


Mit ca. 45.000 Angestellten gehören die sächsischen Krankenhäuser zu den größten Arbeitgebern im Land. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen der Pharmaindustrie und der Medizintechnik sowie diverse Forschungsinstitute in Sachsen und vor allem in und um Dresden angesiedelt.

 

Überall, wo viele Menschen dauerhaft aufeinander treffen, findet Kriminalität statt, das Gesundheitswesen bildet dabei keine Ausnahme, im Gegenteil: Eklats wie der berühmte Herzklappenskandal treten immer wieder auf und verankern sich in den Köpfen der Patienten und Einzahler. Denn nicht nur das Vertrauen in die medizinische Versorgung sinkt, auch der Schaden für die Versicherten ist enorm, denn finanzielle Löcher, die durch Straftaten im Gesundheitswesen entstehen, müssen durch höhere Beiträge ausgeglichen werden. Da dieser Schaden für den Einzelnen nicht immer spürbar ist bzw. die Kausalität zu den Strafdelikten nicht gezogen werden kann, werden die Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung gelähmt. Dazu Frank Hofmann: "Die Chancen einer wirkungsvollen Bekämpfung sinken mit der Verflüchtigung der Opfereigenschaft. Je abstrakter das geschützte Rechtsgut, je geringer die individuell empfundene Bedrohung, je unpersönlicher der Schaden, je größer die Distanz zwischen Täter und Opfer, je anonymer das Opfer, um so geringer ist die Chance einer wirkungsvollen Strafverfolgung" (Quelle: http://www.krimlex.de). Umso wichtiger ist es, dass die Opfer nicht wegschauen. Die Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Dresden stehen Ihnen für Ermittlungen zu Ihren Verdachtsmomenten gern zur Verfügung: 0351 41 88 44 70.

 

Einige interessante Fallbeispiele für Straftaten im Gesundheitswesen hat der Transparency International e.V. hier zusammengefasst.


Abrechnungsbetrug und Korruption


Die Möglichkeiten krimineller Handlungen im Gesundheitswesen sind vielfältig: Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Toten, Abrechnung nicht ausgestellter Rezepte und nicht ausgeführter Behandlungen, Abrechnung eines größeren Leistungsumfangs als tatsächlich ausgeführt, Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Vergabe von Transplantaten, Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Medikamentenwahl etc. Die Täter sind auf der einen Seite in erster Linie Ärzte, Apotheker und Pharmakonzerne. Doch auch Versicherte und Arbeitgeber begehen Delikte in großer Zahl (siehe unten).

 

Im Gesundheitswesen geht es nicht um Peanuts, das Gesamtbudget liegt mitunter fast so hoch wie der gesamte Bundeshaushalt. Den jährlichen Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen beziffert der Transparency International Deutschland e.V. auf sechs bis 20 Milliarden Euro!

 

Neben dem rein wirtschaftlichen Faktor Geld kommt bei Kriminalität im Gesundheitswesen eine ganz besonders prekäre Komponente hinzu: das Gut Gesundheit und das Grundrecht (Art. 2 GG) auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wer das Gesundheitswesen betrügt, greift auch direkt oder indirekt diese Rechte an. Die Gesundheit anderer Menschen ist kein hinnehmbarer Wetteinsatz für den Versuch, sich eine goldene Nase zu verdienen. Missbrauch im Gesundheitswesen muss konsequent verfolgt und abgestraft werden. Die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Detektei Dresden sind Ihre fachkundigen Ansprechpartner für diskrete und rechtssichere Ermittlungen.


Korruption Kurtz Detektei Dresden, ein Arzt nimmt Bestechungsgeld an; Urheber: Damian Gretka

Möglichkeiten von Delikten im Gesundheitswesen durch Patienten


Natürlich können auch Patienten und Krankenversicherte Straftaten im Gesundheitswesen begehen. Meist handelt es sich um verschiedene Formen des Leistungsmissbrauchs. Nachfolgend eine unvollständige Liste: 

  • Vortäuschung von Krankheiten
  • Verleihen der Chipkarte (ggf. gegen Bezahlung)
  • Rezeptfälschung
  • Nötigung und Erpressung von Ärzten, Apothekern oder sonstigem medizinischem Personal

Möglichkeiten von Delikten im Gesundheitswesen durch Arbeitgeber


Weiterhin begehen Arbeitgeber unter anderem folgende Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen: 

  • Illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit)
  • Beitragshinterziehung
  • Anmeldung fiktiver Beschäftigter zum Eigenbezug von Leistungen
  • Vortäuschung von Arbeitsverhältnissen für Verwandte und Freunde zum unberechtigten Leistungsbezug