Kindesunterhalt | Sorgerecht in Dresden


Bis in die Mitte der 90er Jahre verzeichnete Dresden erhebliche Bevölkerungsrückgänge, doch heute leben fast 100.000 Menschen mehr in unserer Landeshauptstadt als noch vor 20 Jahren. Dieser erfreuliche Zuwachs ist zum einen auf Eingemeindungen zurückzuführen, aber auch auf – der Attraktivität und wirtschaftlichen Entwicklung geschuldeten – Zuwanderung und auf hervorragende Geburtenquoten. So hat Dresden sogar schon die Bezeichnung "Geburtenhauptstadt" Deutschlands erhalten.


Bei Ermittlungen rund um die Thematiken Kindesunterhalt, Sorgerecht und Kindesbetreuung stehen Ihnen die Detektive der Kurtz Detektei Dresden gern zur Verfügung: 0351 41 88 44 70.


Alkohol und Drogen in der Kindesbetreuung


Ein häufiger Grund für die Beauftragung unserer Privatdetektive in Sorgerechtsangelegenheiten ist der Verdacht des Konsums von Alkohol und Drogen während der Kindesbetreuung. Die Zahl der Drogendelikte hält sich in Dresden zwar allgemein in Grenzen, doch Alkoholabhängigkeit tritt deutschlandweit in allen Gesellschaftsschichten auf, und die gefährliche Modedroge Crystal Meth ist aufgrund der Nähe zum Produktionsland Tschechien in Dresden und Sachsen noch stärker als andernorts auf dem Vormarsch. Da diese Droge für Laien kaum von ungefährlicheren Substanzen zu unterscheiden ist, rutschen auch weitgehend unbescholtene Personen in den Strudel der Meth-Abhängigkeit ab.

 

Sollten Sie den Vater oder die Mutter Ihres Kindes oder Enkelkindes im Verdacht haben, drogenabhängig zu sein und/oder die Kindesbetreuung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss auszuüben, sollten Sie nicht zögern, auf die Erfahrung unserer Privatdetektive aus Dresden zurückzugreifen, um den gerichtsverwertbaren Beweis für Ihren Verdacht zu erbringen oder die Verdachtsmomente auszuräumen, sodass Sie wieder ruhiger schlafen können. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie einfach in der Zentrale der Kurtz Detektei Dresden an: 0351 41 88 44 70.


Bestimmung des Kindesunterhalts in Dresden


Jedes Kind in Deutschland hat einen Anspruch auf Kindesunterhalt, bis es seine Erstausbildung beendet hat. Die Höhe dieses Unterhalts, den jener Elternteil erhält, der das hauptsächliche Sorgerecht innehat, wird vor allem anhand des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils bemessen. Zahlreiche Unterhaltspflichtige drücken sich darum, den vollen Unterhalt zu zahlen, indem sie Einkünfte, die für die Festlegung der Unterhaltshöhe relevant sind, nicht angeben. Dabei kann es sich sowohl um verschwiegene legale Erwerbstätigkeiten handeln (Haupt- und Nebentätigkeiten) als auch um illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit), Gehaltserhöhungen, Mieteinkünfte, Dienstwagen, Zinsen und Dividenden, mietfreies Wohnen im Eigenheim und einiges mehr. Die genauen Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts Dresden finden Sie hier.

 

Zur Beratung für Unterhaltsempfänger steht in Dresden das Jugendamt zur Verfügung. Um nicht angegebenes Einkommen zu ermitteln, führt häufig kein Weg an den Diensten von Detektiven wie jenen der Kurtz Detektei Dresden vorbei. Mithilfe der durch uns erbrachten Beweismittel ist meist die außergerichtliche Einigung mit dem überführten Unterhaltspflichtigen möglich, da dieser in der Regel die Vernunft besitzt, zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten zu meiden. Sollte er oder sie dennoch auf Konfrontationskurs gehen, sind Sie aufgrund der Gerichtsverwertbarkeit unserer Beweismittelerhebung auf der sicheren Seite.


Seit 1962 dient die Düsseldorfer Tabelle deutschlandweit als Maßstab zur Berechnung des (Kindes-)Unterhalts.
Seit 1962 dient die Düsseldorfer Tabelle deutschlandweit als Maßstab zur Berechnung des (Kindes-)Unterhalts.